Geologie Stuttgart 21 S21

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Einwendung Nesenbachdüker

Einwendung Nesenbachdüker - 14. Planänderung PFA 1.1Stutt

Erschienen am 29.1.2014

Der Nesenbach-Düker - oder wie ein alternativloses Bauverfahren nach 9 Jahren plötzlich umgeplant wird

Der Nesenbach-Düker, ein geplanter riesiger Abwasserkanal unter dem "Tiefbahnhof", ist aktuell in der öffentlichen Diskussion - und, wie für Stuttgart 21 seit 9 jahren üblich, in der Umplanung. Der Baubeginn wurdeeinst  nach vielen Verzögerungen von der Deutschen Bahn auf Mai 2010 angegeben. Genhmigt wurde der Nesenbach-Düker im Jahre 2005.

 

Der Nesenabach - Düker soll das tiefgreifenste Bauwerk von Stuttgart 21 im Bereich des Tiefbahnhofs werden.

Im Bereich des Hauptbahnhofs sollte für den Nesenabachdüker noch tiefer als die S-Bahn gegraben werden und die abdichtende Gesteins-Schutzschicht über dem Mineralwasser sollte komplett durchbohrt werden. Geologisch und wasserrechtlich eine sehr zweifelhates Vorhaben. Bei der Diskussion und Werbung um und für den Tiefbahnhof wird dieses Teil- Bauwerk von Stuttgart 21 von den Planern der Bahn AG gerne nicht erwähnt ([LINK] zu den Projektseiten) - bzw. nicht mit dem geplanten Tiefbahnhof  "weit über dem Mineralwasser" in Verbindung gebracht.

In der ursprünglichen Genehmigung aus dem Jahre 2005  wird der Eingriff  durch den Nesenbachdüker bis direkt an die empfindlichen Mineralwasser -Schichten bautechnisch als alternativlos bezeichnet.

Zitat: „ Alternativen für die Baudurchführung des Nesenbachdükers wurden untersucht, jedoch aufgrund der geologischen Gegebenheiten und den daraus resultierenden wasserwirtschaftlichen Anforderungen wieder verworfen“.

Video-Bericht ("Hohes Risiko")  zum Vorhaben Nesenbach-Düker vom Januar 2014 in Kontext-TV [LINK]


Doch jetzt wurde doch wieder auf Wunsch der Bahn AG umgeplant  - und neue Probleme treten auf, die Zeit und Geld Kosten-  und die einstige Genehmigung Anno 2005, nach der nun 14.Planänderung in diesem Bauabschnitt, als sehr übrhastet bis fragwürdig erscheinen lassen.

Die jetzige Änderung zur "alternativlosen" Ursprungsplanung sehen die Fachleute des BUND äusserst kritisch (Artikel in den Stuttgarter Nachrichten vom 29.1.2014 [LINK]), da das grundsätzliche und dauerhafte Risiko für das einzigartige Mineralwasser bestehen bleibt und die wissenschaftlcih sehr zweifelhaften Grundwasserberechnungen für Stuutgart 21 nicht an diese Planänderung angepasst wurden.

 

 

 

 

Im folgenden die  Einwendung eines großen Umweltverbandes:

 

Einwände im Bezug auf geologische Baugrundrisiken und die Gefährdung des Stuttgarter Mineralwassers durch die geplante 14. Planänderung PFA 1.1 Stuttgart 21:

Die geologischen Verhältnisse im Bereich des Nesenbachdükers sind besonders wechselhaft und tektonisch stark beeinflusst. Viele dieser Faktoren stellen ein erhebliches Baugrundrisikos dar – das sich in ihrem Zusammenwirken noch erheblich potenziert. Diese Zusammenwirken wird in der vorliegenden Planänderung nicht thematisiert. Es ist somit fraglich ob bei der 14. Planänderung dies entsprechend gewichtet und berücksichtigt wurde. Hier sind insbesondere der sehr wechselhafte, unregelmäßige, ausgelaugte von vielen Verwerfungen, großen Dolinen und Spalten durchzogenen Gipskeuper zu nennen – aber auch die sehr wechselhaften nicht standfesten bis breiigen quartären Nesenbachablagerungen. Dieser Baugrund erzwingt nach neuem Stand der Planung die in der Innen- und Kernzone des Stuttgarter Heilquellschutzgebiets nicht zulässige großflächige Bodenverbesserung durch eine nicht abzuschätzende erheblich gesteigerte Menge an Verpress-Zementsuspension außerhalb der bisherigen Genehmigung.

Gleichzeitig macht der sehr problematische nicht tragfähige Untergrund im Vergleich zur bisher genehmigten Planung eine flächige Gründung in die Schutzschicht Grundgips-Schichten des direkt darunter liegenden Mineralwassersystems durch drei nur wenige Meter voneinander entfernt parallel laufende Pfahlwände nötig. Dieser flächiger Eingriff in die Schutzschicht Grundgipsschichten ist weder mit der Stuttgarter Heilquellenschutzverordnung noch mit den bisherigen Genehmigungen erlaubt. Das Baugrundrisiko verschärfend kommt hinzu, das all die neu geplanten Tiefbauvorhaben für den Nesenbachdüker in einem tektonisch stark beanspruchten Gebiet mit einer aktuell noch weiter erhöhten Zahl von Verwerfungen und Spalten unbekannter Genese und Erstreckung stattfinden sollen. Der zur Genehmigung eingereichte flächige Eingriff in die Schutzschicht der Grundgipsschichten zusammen mit der stärkeren tektonischen Zerrüttung bis hin zur Spaltenbildung verschärft die Gefahr eines unkontrollierten Mineralwasseraufstieges durch die geplanten Baumaßnahmen erheblich. Die Befreiung von den Bestimmungen der Heilquellenschutzverordnung nach § 8 Abs. 4 aus dem Jahre 2005 ist möglicherweise hinfällig, da das öffentliche Interesse im Bezug auf die Erstellung von Stuttgart 21 niemals gutachterlich nachgewiesen wurde und mittlerweile im Bezug auf die Wirtschaftlichkeit und verkehrliche Leistungsfähigkeit sehr fraglich ist. Hier gilt es nun erneut abzuwägen ob das aktuell sehr fragwürdige öffentliche Interesse den Schutz des einmaligen Stuttgarter Mineralwassers aktuell überhaupt noch überwiegt, zumal der Planfeststellungsbeschluss von nur 32 Zügen Maximalkapazität pro Stunde ausgeht und nicht von einer Verdopplung der aktuellen gefahrenen Leistung des Hauptbahnhofes. Die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg hat nachfolgend er Genehmigung die Maximalkapazität des heutigen Hauptbahnhofs auf Grundlage eines Gutachtens von Vieregg und Rössler (http://www.vr-transport.de) auf heutige 50 Züge pro Stunde bestätigt.

 Das Tiefbauvorhaben des verkürzten Nesenbachdükers soll zudem mit einer Vielzahl weiterer, technisch äußerst anspruchsvoller und komplexer Bauwerke (Stadtbahntunnel, Fernbahntunnel,i Straßenverlegungen) im wie oben dargelegt ausgesprochen schwierigen Baugrund durchgeführt werden. Die Baugrund-Verhältnisse sind durch viele weitere geologischen Gegebenheiten gerade im Bereich des geplanten Nesenbachdükers extrem kompliziert und in ihrem zeitlichen Zusammenwirken unterschiedlichster technisch sehr anspruchsvoller Tiefbauwerke äußerst risikobehaftet. Zudem wäre der Zusammenhang mit weiteren geologisch benachbarter Bauvorhaben in PFA 1.1 und benachbarter Planungsabschnitte detailliert neu zu betrachten und zu bewerten. Es ist nicht festzustellen das komplexe Vorhandensein und Zusammenwirken der geologischen Risikofaktoren ist in der aktuellen 14. Planänderung ausreichend berücksichtigt wurde. Dies stellt einen erheblichen Mangel dar.

 

Darstellung der Geologische Risikofaktoren für den Bereich der 14. Planänderung:

 

1. Unter starkem Druck stehendes Mineralwasser in geologischen Schichten unterhalb der geplanten Eingriffe

 Das unter den Schichten des Gipskeupers liegenden Mineralwassersystem aus Unterkeuper und Muschelkalk stellt einen Hauptzuströme zu den Stuttgarter Mineralquellen dar! Im Bereich der Kernzone sind zum Schutz des Mineralwassersystems überhaupt keine und der Innenzone nur sehr eingeschränkt Eingriffe in den Untergrund erlaubt. Der Druckspiegel des Mineralwassers reicht bis ca. 4 m unter die Geländeoberfläche und soll um ca. 16m unterschritten werden, so dass eine unkontrolliertes Aufdringen des hochrangigen Schutzgutes Mineralwassers an Verwerfungen, Dolinen und Spalten sehr wahrscheinlich ist. Auch die beschriebenen Verbruchzonen im Gipskeuper stellen diesbezüglich ein Risiko dar. Beim teilweise vergleichbaren Bau der U-Bahn in unmittelbarer Nähe kam es bereits zu unkontrolliertem Aufstieg von Mineralwasser und erheblichem Schüttungsverlust der Berger Quellen. Dieser Sachverhalt sollte überprüft und in die Entscheidung mit einbezogen werden. Nähere Auskünfte hierzu kann Herr Dr. Schloz, ehem. Leiter Hydrologie des damaligen Landesamts für Geologie geben. Die Gefahr von unkontrolliertem Mineralwasseraufstieg wird durch die umfangreichen Notfallkonzepte bestätigt. Dieses Handlungskonzept ist Gegenstand der Planfeststellungsunterlagen zu PFA 1.1 (Teil 4 der geologischen, hydrogeologischen, geotechnischen und wasserwirtschaftlichen Stellungnahme). Diese Notfallkonzept wurde zudem nicht an die neue Planung angepasst. Dieses Versäumnis ist nachzuholen.

 

2. Lage in einer geologischen Bruchzone mit einer Vielzahl von

 Die im Vergleich zur nach heutigem Erkenntnisstand sehr ungenauen geologischen Erkundung zur Plangenehmigung PFA 1.1 von 2005 deutlich erhöhte Zahl von Verwerfungen und Spalten stellt sich als erheblicher Mangel der Entscheidungsabwägung zur ursprünglichen Genehmigung dar. Denn Verwerfungen stellen im Stuttgarter Heilquellenschutzgebiet alle bekannten Aufstiegswege für natürlichen Mineralwasseraufstiege dar und können bei entsprechenden Tiefeneingriffen ohne weiteres aktiviert werden. Vor allem im Bereich des Düker-Oberhaupt bis zum geplanten Südkopf soll nun eine noch hohe Anzahl von Verwerfungen und Spalte gequert werden, deren Verlauf aus den Planänderungsunterlagen jedoch nicht nachvollzogen werden kann. Dies stellt ein neue geologische Situation und ein höheres geologisches Risiko dar, das in der vorliegenden 14 .Planänderung jedoch mit keine Wort erwähnt wird. Das Risiko eines unkontrollierten Mineralwasseraufstieges wird durch die erhebliche flächige Ausweitung von Pfahlgründungen in die Schutzschicht Grundgips-Schichten zusätzlich gesteigert. Besonders kritisch in diesem Zusammenhang und in der Abwägung durch die Genehmigungsbehörde unbedingt einzubeziehen ist die Tatsache, das nach Aussage von Dr. Jung vom Planungsbüro des Sachverständigen für Wasserwirtschaft des Landes Baden-Württemberg Kobus beim Erörterungsverfahren zur 7. Planänderung die Verwerfungen als hydrologische Wegsamkeiten nicht einbezogen wurden. Dies ist nach Aussage des Sachverständigen Dr.Lueger des BUND baden-Württemberg ein äußerst gravierender Mangel der Planung und eine grobes Versäumnis das nicht dem aktuellen Stand der Technik entspricht und das Risiko ein Mineralwasseraufstieges ein keiner Weise Rechnung trägt.

 Die Gefahr im Bereich des Nesenbachdükers ist außerdem besonders hoch, da die eigentlich vor Tiefeneingriffen im Kontext der Heilquellenschutzverordnung geschützte Grundgipsschichten in diesem Bereich innerhalb der hochsensiblen Kernzone besonders gering mächtig sind oder ganz fehlen - und das geplante Bauwerk flächenhaft in diese Schicht eingreifen soll.


 3. Dolinen und „Spalten“

 Im Bereich des geplanten Dükers ist das Vorhandensein von mindestens einer Großdoline und mindesten einer punktuell erbohrten „Spalte“ nachgewiesen. In der aktuellen Baugrundkarte der Stadt Stuttgart 2013 sind jedoch 4 Dolinen in diesem Bereich dargestellt. Dieser Diskrepanz gilt es von der Genehmigungsbehörde nachzugehen und die geologische Datengrundlage zu überprüfen.

 Dolinen sind im gesamten Stuttgarter Talkessel sehr verbreitet. So wurden beim aktuellen Bauvorhaben des Städtischen Klinikums über 40, teilweise großvolumige Hohlräume/Dolinen im Zuge des Bauvorschritt überraschen angetroffen (siehe auch: Baugrundkarte der Stuttgart, 2013), so dass weitere Dolinen im geplanten Baufeld der 14. Planänderung durchaus wahrscheinlich sind die ein erhebliches Baugrund-Risiko und damit Risiko für unkontrollierten Mineralwasseraufstieg oder Verschmutzung darstellen. Dolinen und Spalten sind gerade an geologische Verwerfungen (siehe Punkt 2 oben) gebunden und deshalb gerade im Bereich der abgebildeten geologischen Schnittlagen mit einer Vielzahl von Verwerfungen sehr wahrscheinlich. Natürliche Mineralwasseraufstiege sind grade an diese Dolinen genetisch gebunden (Beispiel: Sulzerrain und Rathaus-Sulz Bad Cannstatt).

Zudem ist die angetroffene Großdoline mit „verstürztem“ Material umgebender Schichten gefüllt. Dies lässt auf eine punktuell sehr hohe Durchlässigkeit und die Gefahr unkontrolliert aufdringenden Mineralwassers bei Störung des natürlichen Gleichgewichts und Abdichtung durch die geplanten Tiefeneingriffe befürchten.

Die Genese der „Spalte“ und ihr etwaiger Verlauf und ihre mögliche hydrologische Aktivität ist völlig unklar und wurde in der vorliegenden Planung nirgends diskutiert oder mit einbezogen.

 

4. Ablagerungen des Nesenbachtales

 Die Ablagerungen des Nesenbachtales (sog.Quartär) sind lithologisch und in ihrer Verteilung extrem wechselhaft. Vor allem im Bezug auf Setzungen durch Wasserentzug und die Stabilität der Baugruben und Verankerungen stellen sie ein Baugrundrisiko dar, welches in der vorliegenden Planung nur allgemein angerissen wurde. Hier sind vor allem die Torfe zu nennen, aber auch wasserführende Sedimente aller Korngrößen bis hin zu grobem Wanderschutt.

Die Auswirkungen auf den Grundwasserfluss in der Talaue werden lediglich grob abgeschätzt. Und dies obwohl eine völlig veränderte Bauwerksführung, offensichtlich erheblich zu steigernde Mengen an Verpresszementen und vor allem eine dreifache künstliche Grundwasserbarriere durch eine 200 m lange Gründungsspfahlwand geplant ist. Dies verändert die Grundwasserströme sicher und dauerhaft mit völlig unbekannten Auswirkungen auf das natürliche Grundwasseregime im Heilquellenschutzgebiet und die Wirksamkeit des Infiltrationskonzepts – v.a. im Bezug auf die geplanten Infiltrationsmaßnahmen im Bereich des Ameisenberges (PFA 1.1/1.3) mit Abfluss zum Nesenbachtal und geplanter Stützungswirkung des Grundwassers im Bereich PPFA 1.1. Zudem ist ein dauerhafte Änderung der Grundwasserströmungen im Nesenbachtal nach der Plangenehmigung von 2005 nicht hinnehmbar!

 

5. Gipsauslaugung im Gipskeuper

 Erläuterungsbericht zur 14. Planänderung wird der Begriff Gipsauslaugung oder Subrosion nur kurz erwähnt:

 „Durch Grundwasser wurde der Gips vollständig ausgelaugt. Zurück blieben Gipsauslaugungsreste (GAR) und blättrige, sehr mürbe Schlufftonsteinlagen. Da die Auslaugung nicht überall gleichmäßig von statten ging, bildeten sich häufig auch Hohlräume, die später verstürzten. Zitat 14. Planänderung Erläurterungsbericht Ingenieurgeologie:

 „Dadurch ist der Schichtverband in den Grundgipsschichten in der Regel nahezu vollständig aufgelöst und es liegt meist ein Haufwerk aus mürben und sehr mürben, kiesigen Schlufftonsteinstücken vor, die in eine schluffige Grundmasse eingebettet sind. Die Konsistenz der bindigen Anteile wechselt zwischen halbfest und weich. Darin eingelagert sind meist auch einige kiesig bis steingroße, mausgraue, harte Dolomitsteinbrocken, die -anders als die sog. Bochinger Bank - der Verwitterung widerstanden“.

 Diese geologischen Verhältnisse haben für die bautechnische Planung und die Schutzfunktion zum liegenden Mineralwasser eine entscheidende Bedeutung. Aus der vorliegenden Planung ist nicht erkennen zu das diese Problematik im Bezug auf die Bauausführung ausreichend mit einbezogen wurde. Die durch neuen geologischen Erkenntnisse (Spalten, Dolinen, Versturzbereiche) und die offene Bauweise mit ihren statischen Erfordernissen zwangsweise erheblich steigenden Mengen an Verpresszementen und vor allem eine dreifache künstliche Grundwasserbarriere durch eine 200 m lange Gründungsspfahlwand vermindern bis hemmen den Grundwasserdurchfluss zwingend. Dies verändert die Grundwasserströme dauerhaft mit völlig unbekannten Auswirkungen auf das natürliche Grundwasseregime im Nesenbachtal, dem Heilquellenschutzgebiet und vor allem auch die theoretische Wirksamkeit des nach dem Gutachter des BUND eh schon mangelhaften Infiltrationskonzepts. Im Bezug auf die geplanten Infiltrationsmaßnahmen im Bereich des Ameisenberges (PFA 1.1/1.3) mit Abfluss zum Nesenbachtal und geplanter Stützungswirkung des Grundwassers im Bereich PPFA 1.1 ist zu Befürchten das das Konzept grundlegend versagt. Eine dauerhafte Änderung der Grundwasserströmungen im Nesenbachtal nach der Plangenehmigung von 2005 nicht hinnehmbar! Im Bezug auf die erhebliche Steigerung des Verpressmaterials sind die wasserrechtlichen Erlaubnisse zu überprüfen. Die grundlegende Anpassung und theoretische Wirksamkeit des geplanten Infilltrationskonzeptes für das PFA 1.2 (Ameisenberg) und Pfa 1.1 ist vorzulegen und schlüssig nachzuweisen. Insgesamt ist detailiiert zu Überprüfen in wieweit die geplanten bautechnischen Änderungen und die vertiefte geologische Erkundung vom bisher genehmigten Wasserrecht gedeckt werden. Insbesondere die geplante Grundwassersperren durch 200m lange Gründungspfahlwände, deutlich erhöhte Mengen an Verpresszementen, das erhöhte Vorhandensein von hydrologisch wirksamen Verwerfungen und Spalten und das örtliche gänzliche fehlen der Schutzschicht Grundgips-Schichten machen eine wasserechtliche Neubewertung unumgänglich. Grundsätzlich verlangt eine grundlegende Änderung eines Tiefbau-Großbauwerks auf Grundlage neuer geologischer Erkenntnisse (wie mehrfach in der 14. Planänderung vermerkt) eine völlig neu wasserechtliche Bewertung. Zumal die alte Genehmigung mittlerweile über 8 Jahre in der Vergangenheit liegt und die Vielzahl von neuen geologischen Erkenntnissen sowie die deutliche Erhöhung der beabsichtigten Grundwasserentnahmemengen überhaupt nicht berücksichtigt.

 

Zusammenfassung Einwände geologische Risiken 14. Planänderung PFA 1.1 Stuttgart 21

 

Da die ursprünglich, aktuell aber genehmigte Variante des Nesenbachdükers aus dem Jahre 2005 den räumlichen und technischen Anforderungen einer praktikablen Lösung zur Unterdükerung in der heutigen Nachbetrachtung nie gerecht wurde muss sie in der aktuellen Planung durch eine neue und verkürzte Bauwerksplanung ersetzt werden. Die Änderung scheint nötig, da von der ursprünglichen Variante wohl eine erhebliche Gefährdung für das Stuttgarter Mineralwassersystem ausgegangen wäre, was die Gegenüberstellung im Erläuterungsbericht zur aktuellen Planänderung auf S.38 klar belegt.

Ob die neue angeblich „optimierte“ Variante bautechnisch und im Bezug auf den nachhaltigen Schutz des Mineralwassers ein Verbesserung im darstellt ist sehr zweifelhaft, da sie erhebliche bautechnische Veränderungen, u.a. flächige Eingriffe in die Mineralwasserschutzschicht Grundgips-Schichten darzustellen würde, das Grundwassersystem im Nesenbachtal dauerhaft verändert und das geplante Infiltartionskonzept in Frage stellt. Besonders fragwürdig ist die geplante Änderung des Dükerbauwerks im Bezug auf die klare Feststellung So im Planfeststellungsbeschluss PFA 1.1 vom 28.1.2005 auf Seite 347:

 

Zitat: „ Alternativen für die Baudurchführung des Nesenbachdükers wurden untersucht, jedoch aufgrund der geologischen Gegebenheiten und den daraus resultierenden wasserwirtschaftlichen Anforderungen wieder verworfen“.

 Hier wird ausdrücklich darauf hingewiesen das die nun verworfene, ursprüngliche Dükervariante alternativlos ist. Somit stellt die aktuelle Planung nach eigenen Aussagen der Planungsbehörde ein nicht zu genehmigende Gefahr für Dritte dar. Auf diese Zitat und die damit verbundene abschließende Feststellung wird ausdrücklich verwiesen!

 Außerdem zeigt die 14. Planänderung eine deutlich vertiefte geologische Erkundung. Dies belegt das die ursprüngliche Planung ohne exakte Baugrunderkundung erfolgte – und das neue geologische und geotechnische Problembereiche vorhanden sind, die nicht in die Gesamtplanung von PFA 1.1 eingeflossen sind. So wird zum Beispiel auf die erhöhte Anzahl von Verwerfungen oder das Auftreten von „Spalten“ nicht näher eingegangen.In der vorliegenden 14. Planänderung wurde nirgends dargelegt inwieweit die geplanten Änderungen mit der Gesamtplanung PFA 1.1 technisch und zeitlich abgestimmt und vereinbar sind. Dies stellt einen erheblichen Mangel , da es die Projektdurchführung in PFA 1.1 als Ganzes in Frage stellt

Außerdem ist eine abschließende geologische und geotechnische Bewertung der 14. Planänderung unmöglich, das sowohl die Bohrdaten, eine Baugrundkarte sowie auch auch eine tektonisch Strukturkarte fehlen. Dies ist ein gravierender Mangel der ausdrücklich beanstandet wird.. Die geologischen Schnitte und die Schichtinterpretionen lassen sich somit fachlich nicht nachvollziehen und überprüfen. In einigen Schnitten fehlen die Verwerfungen gänzlich. Dies ist vor allem auch im Bezug auf den Verlauf und die Zahl von geologischen Störungszonen wichtig, da diese als hydrologisch wirksame geologische Strukturen ein erhebliches Risiko für einen unkontrollierten Mineralwasseraufstieg bei geplanten Tiefeneingriffen von bis zu 16 m unter dem Mineralwasserdruckspiegel darstellen. Auch für eine Bewertung und Risikoabschätzung wasserrechtlicher Tatbestände sind die oben geforderten Daten grundlegend von Bedeutung.

 

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Dr. Ralf Laternser - Diplom-Geologe - Stuttgart