Geologie Stuttgart 21 S21

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Einwendung zur aktuellen Planänderung Grundwasser - Vorbemerkungen

Einwendung bezüglich der Anpassung des Grundwassermanagements infolge höheren Grundwasserandrangs

Erschienen am 5.10..2012

Hier die 1. Version meines Einspruches zur aktuellen Planänderung infolge höheren Grundwasserandrangs. Eigentlich sind das 4 Planänderungen auf einmal, da 4. Bauabschnitte (PFA 1.1; 1.2; 1.5; 1.6a) zusammengefasst sind.

Gleichzeitig laufen 1. Planänderung zu PFA 1.2 Fildertunnel - und 3. Ändrungen zu PFA 1.1 Talquerung. Eigentlich wird gerade alles geändert. Da kann die Bahn froh sein das der Abstellbahnhof Untertürkheim (PFA 1.6b) noch gar nicht planfestgestelt ist und er Flughafenbahnhof (PFA 1.3) noch nicht einmal zur Planfeststellung eingereicht ist.

Bisher ist nur sicher wo die Bahn bauen will!

 

 

Dr.  Ralf Laternser (Diplom-Geologe)

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Betrifft:

 Einwendung bezüglich der Anpassung des Grundwassermanagements infolge höheren Grundwasserandrangs.

 

7. Planänderung (PFA 1.1)

6. Planänderung (PFA 1.5)

2. Planänderung (PFA 1.6a)

(3. Planänderung PFA 1.2) – Eingefügt durch Einwender R.Laternser, da von der Deutschen Bahn AG vergessen oder unterschlagen!

 

Persönliche Betroffenheit

Als Bürger der Bundesrepublik Deutschland möchte ich gegen die geplante Anpassung des Grundwassermanagements meine Einwände vorbringen. Ich bin am 12.02.1965 in Stuttgart geboren, genau wie meine Frau und meine beiden Kinder. Ich bin als Stuttgarter Geologe, bestens mit den geologischen Verhältnissen und Zusammenhängen im Stuttgarter Raum vertraut und veranstalte u.a. seit ca. 10 Jahren Führungen zum Thema Mineralwasser. Neben den einschlägigen Grundfächern habe ich mein Diplom mit den Schwerpunkten Ingenieur-Geologie und Bodenkunde abgelegt. Meine wichtigstes Motivation war schon immer auf diesen einmaligen Naturschutz hinzuweisen, und mich so für seine Schutz, gerade im Bezug auf kommende Generationen hinzuweisen. Das Mineralwasser hat für Stuttgart und seine Bewohner schon immer ein besondere (historischer) Bedeutung und ist für mich und viele mir bekannte Stuttgarter ein zentrales „Identifikationsobjekt“ zu unserer Heimatstadt. Aber reines Wasser ist auch ein grundlegendes Menschenrecht und die grundlegend wichtigste Ressource der Menschheit die es dauerhaft und für alle Lebewesen zu schützen gilt. Meine intensive fachliche Analyse und Beschäftigung mit den geologischen Unterlagen und den damit verbundenen geplanten baulichen Eingriffen für das privatwirtschaftliche Stuttgart 21 haben zum Schluss geführt, das die geplante Grundwasserbewirtschaftung aufgrund eines fehlerhaften mathematischen Ansatzes und eklatanten Ungenauigkeiten den Naturschatz der Stuttgarter Mineral- und Heilquellen von europäischen Rang konkret und nachhaltig durch Verschmutzung oder Mengenverlust gefährdet. In den betroffenen Bauabschnitten wohnen und Arbeiten viel Freunde und Bekannte um deren Sicherheit durch die geplante riskante, technisch bisher einmalige Grundwasserbewirtschaftung ich mich konkret sorge. Auch bin ich regelmäßiger Nutzer der Stuttgarter Mineralbäder die ich zur Unterstützung meiner Gesundheit gezielt nutze. Meine Familie trinkt zu Hause am liebsten Wasser der Neuen Kellerbrunnenquelle aus Bad Cannstatt, jegliche mögliche Verschmutzung dieser Quelle ist für mich deshalb nicht hinzunehmen.

Eine verständliche Zusammenfassung über die geologische Problematik und die geologischen Risiken im Bezug auf Stuttgart 21 als Beleg meiner intensiven Auseinandersetzung mit der Sachverhalten ist unter www.geologie21.de abrufbar.



Vorbetrachtung

Die von der DB AG beantragte Anpassung des Grundwassermanagements mit mehr als der Verdoppelung der ursprünglich genehmigten Grundwasserentnahme ist 7 Jahre nach der Planfeststellung und nach über einem Jahrzehnt umfangreicher Planung ein Eingeständnis gravierender Fehlberechnungen und Planungsirrtümer. Alle gutachterliche Einschätzungen im Bezug der Auswirkungen der Grundwasserbewirtschaftung bezüglich der belange Dritter durch das Projekt Stuttgart 21 auf die belange Dritter sind damit wohl hinfällig und neu abzuwägen.

Es gibt bisher keine behördliche Beurteilung das der aktuelle Antrag an dieser Tatsache etwas ändert. Die historische – und vor allem auch die aktuelle Vielzahl erheblicher Planänderungen im gesamten Projektgebiet gehen in Ihrem Zusammenspiel weit über geringfügige Änderung nach dem VwVfG §76 2 und 3 hinaus. Die Grundwasserhaltung ist für Stuttgart 21 unverzichtbar und erstreckt sich über vier Bauabschnitte (PFA 1.1; 1.2; 1.5;1.6a). Ob wie aktuell in der Planänderung die Grundwasserbewirtschaftung jetzt mit einem zentralen Grundwassermanagement, oder zwei zentralen Anlagen, evtl. auch mit mobilen Kleinanlagen betrieben werden soll ist unklar. Ein schlüssiges bzw. vorhandenes Konzept liegt nicht vor. Ob die nun berechnete und beantragte Menge ausreichend ist ist nirgends schlüssig dargestellt. Mittelwerte und Schätzungen stehen im Mittelpunkt der Planänderungsunterlagen. Referenzprojekte und Erfahrungen in einer vergleichbaren geologischen und naturräumlichen Situation fehlen in diesem technischen Pilotprojekt als fachliche Grundlage. Es sind also Grenzen erreicht, deren Beherrschbarkeit in Frage steht, da bisher keine vergleichbaren Erfahrungen und fachliche Grundlagen den Stand der Technik vorgeben Demgegenüber stehen Mensch, Eigentum und Kultur – und Naturgüter von europäischem Rang als wertvolles Gut, dass hier grundsätzlich durch ein rein theoretisches Grundwasserkonzept und weiteren, von offensichtlichen Ungenauigkeiten gekennzeichneten erheblichen Änderungen und Anpassungen der Grundwasserbewirtschaftung zusätzlich in Gefahr gerät. Die vorliegende, bisher inhaltlich und fachlich nicht bewertete 7.Planänderung der Deutschen Bahn AG zur Änderung der Grundwasserentnahmemengen über 4 Planfestellungsabschnitte allein und erst recht im Anbetracht die Masse an aktuellen und historischen Planänderungen seit der Planfeststellung 2005, zeigt dass bei der ursprüngliche Abwägung der Interessen Dritter völlig andere Sachverhalte vorlagen und aufgrund der Vielzahl neuer Erkenntnisse, Änderungen und Planungen diese Abwägung erneut durchgeführt werden muss  

Das es versäumt wurde das von der Grundwasserentnahme und Re-Infiltration direkt und langfristig betroffene PFA 1.2 in die aktuelle Planänderung mit einzubeziehen, lässt befürchten das der Vorhabensträger die Übersicht verloren hat und damit die Auswirkungen der geplanten erheblichen Änderungen der Grundwasserbewirtschaftung gerade auch im Zusammenspiel verschiedener Planfestellungsabschnitte nicht planerisch nicht mehr überblickt. 

Das Grundwassermanagement betrifft hydrologisch und anlagentechnisch eindeutig die Planfestellungsabschnitte 1.1, 1.2; 1.5 und 1.6a . In der vorliegenden Planänderung fehlt jedoch PFA 1.2, in dem sowohl von Grundwasserentnahmebrunnen als auch Infiltrationsbrunnen im hydrologischem als auch anlagentechnischen Zusammenhang mit dem zentralen Grundwassermanagement geplant sind. Als Beleg für diese Bewertung wird darauf hingewiesen, dass in den Planänderungsunterlagen PFA 1.2 in Zusammenhang mit dem Grundwasserbewirtschaftung sehr häufig Erwähnung findet. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, das die Grundwasserbewirtschaftung im Bereich von PFA 1.2 unter einem dicht besiedelten innerstädtischen Gebiet stattfinden soll welche in Art, Planung, Ausdehnung und Zeitrahmen technisch eindeutig ein hydrologisches Pilotprojekt oder genauer Großversuch darstellt. Zudem wurde bei der Erörterung zu den Einwendungen der 2. Planänderung für PFA 1.2 von der Deutschen Bahn AG die Relevanz des Grundwassermanagements durch die außerdem überraschend geänderte Tunnelvortriebstechnik und die schon bekannte Überschreitung der einst in der Planfeststellung erteilten wasserrechtlichen Genehmigung in Abrede gestellt. (siehe Protokoll des Regierungspräsidiums Stuttgart).Diese würde im Bezug auf die jetzige Planänderung zu Grundwassererhöhung bedeuten, das die Änderungen der Grundwasserentnahmemengen und ihre möglichen Auswirkungen auf Mensch, Eigentum und Natur in Bereich von PFA 1.2 in keinerlei der vielen Planänderungen berücksichtigt wären. Ein Einbezug von PFA 1.2 in das aktuelle Planänderungsverfahren ist deshalb zwingend zu fordern!

 

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Dr. Ralf Laternser - Diplom-Geologe - Stuttgart