Geologie Stuttgart 21 S21

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Erörterung - Die geologische Analyse: Bericht 1

Bemerkenswerte geologische Analysen zu geologischen Sachverhalten bei der neu angesetzten Erörterung zur Planänderung „Grundwasser-Mengenerhöhung“ vom 9-13. September durch Dr.(geol.) Ralf Laternser

Erschienen am 15.9.2013

Die Erörterung – oder bemerkenswerte geologische Analysen zu geologischen Sachverhalten bei der neu angesetzten Erörterung zur Planänderung „Grundwasser-Mengenerhöhung“ vom 9-13. September durch Dr.(geol.) Ralf Laternser:

 

Bericht 1: Verwendete geologische Kartengrundlagen durch die DB AG

 

Der Gutachter des BUND, der Geologe und Gerichts-Sachverständige Dr. Lueger aus Österreich wies in seiner ersten Präsentation am Mittwoch darauf hin, das zumindest ein geologischer Schnitt im Bereich der geplanten Tiefbahnhof-Baugruben, der aus einer geologischen Karte erstellt wurde, welche extra für Stuttgart 21 im zentralen Nesenbach-Tal vom Amt für Umweltschutz der Stadt Stuttgart angefertigt wurde, teilweise falsch ist. Schichten („Mittlerer Gipshorizont“) die in der Karte in der Aufsicht lila dargestellt (obere Abbildung) sind fehlen in der Schnittdarstellung (untere Abbildung).

 


 

Abbildung oben: Ausschnitt aus der geologischen Karte aus: Untersuchungen zur Umwelt - Stuttgart21 (Städtebauprojekt) (Teil2, Karten/Schnitte), Amt für Umweltschutz der Stadt Stuttgart, 1996.[Link]

 

Abbildung unten : Querschnitt Q 1 erstellt anhand der geologischen Karte oben: Untersuchungen zur Umwelt - Stuttgart21 (Städtebauprojekt) (Teil2, Karten/Schnitte), Amt für Umweltschutz der Stadt Stuttgart, 1996

 

 

Eine exakte Schnittdarstellung der einzelnen Schichten ist für das Grundwassermanagement jedoch entscheidend, da diese Schichten benutzt werden sollen um Milliarden Liter abgepumptes Baugrubenwasser in gezielt wieder in den Untergund einzupressen. Diese Wasser soll dann entlang der bekannten Schichtverläufe (sofern sie realistisch wiedergegeben sind) den Baugruben jahrelang wieder zufließen um dort das gestörte Grundwassergleichgewicht möglichst günstig zu beeinflussen. Diese Planung muss vor allem auch im Bezug auf die Hangstabilität der von der Infiltration betroffenen Hangbereiche und dem Pilotcharakter eines Solchen, bisher nur theorethisch erechneten Unterfangens, kritisch betrachtet werden  .

 

Zwar fließt das Stuttgarter Mineralwasser tiefer als die geplanten Baumaßnahmen - es steht jedoch unter hohem Druck und könnte entlang von geologischen Störungen oder Dolinen (Bild) oder auch bei geringer Restüberdeckung ( z.B.am am sehr teifgreifenden Nesenbachdüker) in die Baugruben jederzeit austreten.

Bezüglich des fehlerhaften Kartenmaterials wurde von der verantwortlcihen Behörde, dem Amt für Umweltschutz der Stadt Stuttgart (welche gleichzeitig Genehmigungsbehörde im Bezug auf das umfangreich beanspruchte Wasser - und  Heilquellenschutzrecht ist ) in der Erörterung auf das „hohe“ Alter (1996) und die vermeintliche „Überholtheit“ der Daten hingewiesen. Dies kann aber getrost als Täuschung bzw. unrichtig bezeichnet werden, weil:

 

  1. das Team des BUND noch im Laufe der Erörterung kurzfristig genau diese Karte von der aktuellen Webseite des Amtes für Umweltschutz herunterlud (siehe aktuellen "Screen-Shot " unten), und...

 

       

      2. da das fehlerhafte Kartenmaterial ausdrücklich in der Referenzliste des zentralen Erläuterungsberichts zur Hydrologie in den Planunterlagen zur Planänderung  zitiert wird.

       

      Auszug sus den Unterlagen zur aktuellen Planänderung: ARGE Wasser Umwelt Geotechnik: Planfeststellungsunterlagen - PFA 1.1 "Talquerung mit Hauptbahnhof": Anlage 20.1B: Hydrogeologie und Wasserwirtschaft - Erläuterungsbericht,, 76 Seiten mit Anhang "Wasserrechtliche Tatbestände" und Anlage 20.2.1

       

        3. Und schließlich neuere Karten wie z.B. die Baugrundkarte der Stadt Stuttgart  2011 (Kartenausschnitt unten) eine viel geringere geologische Auflösung als das genannte Kartenwerk von 1996 aufweisen, d.h. die einzelnen zur Infiltration vorgesehenen und hydrologisch zusammenwirkenden Schichten in dieser geologische Karte gar nicht einzeln ausgewiesen sind und wie sonst üblich eher grob zusammenfassend als "Gipskeuper-Formation" bezeichnet  sind (Abbildung unten). Und .....

         

         

        4. das die rechnerische Prüfung des aktuell zu prüfenden Grundwassermodells mit (überholten?) Grundwasser-Daten aus dem Jahre 1998 erfolgte (dazu in einem späteren Bericht mehr!)

         

        Diese Zusammenhänge sind wie ich meine sehr bemerkenswert und werfen kein gutes Licht auf die beschwichtigende Aussage des Amtes für Umweltschutz bzw. seine "kritische" Prüfung der grundlegenden geologischen Unterlagen.

         

        Da das das Amt für Umweltschutz der Stadt Stuttgart schon seit 14 Jahren offiziell direkt und in über 250 regelmäßigen Sitzungen des "Arbeitskreises Wasserwirtschaft" an der Planung und Erstellung des aktuell strittigen Grundwassermodells für Stuttgart 21 beteiligt war, halte ich das Amt in seiner letztendlich positiven fachlichen Stellungsnahme zur Erhöhung der  Grundwassermenge durch die Bahn AG für zwangsläufig befangen. D.h. heißt nicht absichtlich parteiisch - sondern durch die intensive Zusammenarbeit mit Projektbetreibern und dem Landesgutachter für Wasserwirtschaft Kobus einfach nicht mehr unabhängig in seiner Bewertung und in ausreichender fachlicher Neutralität und Distanz gegenüber dieser erheblichen Planänderung.  

         

        Den wer wird seine eigenen Arbeit von nun über 14 Jahren selbst in Frage stellen?

         

        Aus diesem Grund habe ich im Rahmen der Erörterung einen Befangenheitsantrag gegen dieses Amt gestellt (PDF-Dokument unten). Die Entscheidung hierüber steht noch aus! Ich sehe mich durch die zweifelhaften Aussagen des Amts für Umweltschutz -wie ich oben meine schlüssig dargestellt zu haben - in meiner Meinung weiter bestätigt. Hinzu kommen weitere Sachverhalte, wie die Forderung der Einbeziehung des in der Hydrologie bisher unbekannten "Petrus-Faktors" (wörtliche Darstellung durch die DB AG) in die Grundwassermodellierung der Bahn durch das Amt für Umweltschutz. Nur durch den Trick mit dem ominösen "Pertus-Faktor"  wird es der DB AG wasserrechtlich möglich sonst nicht genehmigfähige noch weiter erhöhte Wassermengen anzupumpen, die letztendlich nach oben unbegrenzt sind. Man könnte den "Petrus-Faktor" deshalb auch als "Abslutions-Faktor" bezeichnen. Dazu in einem späteren Bericht mehr!

         

        Antrag wegen Befangenheit des Amtes für Umweltschutz der Stadt Stuttgart im Rahmen der Erörterung durch den Einwender Ralf Laternser vom 8.9.2013: [PDF]

         

         

        Übrigens: Zu den wenigen, immer nur ausschnittsweisen Darstellungen von geologischen Karten einzelner Planabschnitte in den Unterlagender DB AG wird später noch weiteres zu berichten sein!

         

        Dr. (geol.) Ralf Laternser

         

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        Dr. Ralf Laternser - Diplom-Geologe - Stuttgart