Geologie Stuttgart 21 S21

Archiv

Das Stuttgarter Mineralwasser ist unbezahlbar - außer für die Stadt Stuttgart!

Die Mineral- und Heilquellen stellen nach allgemeinem Bekunden einen einmaligen, unbezahlbaren Wert für Stuttgart dar. Doch wer zahlt für die Folgen, falls dem Mineralwasser beim Bau von Stuttgart 21 "etwas passiert"?

Erschienen am 14.08.2011

Was sagt dazu die Finanzierungsvereinbarung zu Stuttgart 21?

Auszug aus der Finanzierungsvereinbarung zu Stuttgart 21:

§8 KOSTENÄNDERUNGEN DES PROJEKTES

(1) Werden bei der Durchführung des Projektes die voraussichtlichen Gesamtkosten von 3.076,0 Mio. € unterschritten, so kommen die Kostenminderungen allen Vertragsparteien anteilig in einer Höhe zu Gute, die dem Verhältnis ihrer Finanzierungsanteile gemäß § 6 Abs. 1 zu einander entspricht.
(2) Kostensteigerungen bei den Bau- und Planungskosten über die gemäß § 6 Abs. 1 finanzierten voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 3.076,0 Mio. € hinaus sind - nach Maßgabe der § 3 Abs. 6, 7 und § 13 - möglichst durch Einsparungen oder Optimierungen auszugleichen.
(3) Werden bei der Durchführung des Projekts trotz Beachtung des Gebots in vorstehendem Abs. 2 die voraussichtlichen Gesamtkosten von 3.076,0 Mio. € überschritten, so werden die Mehrkosten wie folgt finanziert:
a) Zunächst übernehmen die EIU einen weiteren Finanzierungsbeitrag in Höhe von bis zu 220,0 Mio. €.
b) Danach leisten das Land, die Stadt und der Flughafen einen weiteren Finanzierungsbeitrag in Höhe von bis zu 780,0 Mio. € als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Hiervon trägt der Flughafen 119,4 Mio. €, was einem Anteil von 119,4/780 entspricht. Der Finanzierungsbeitrag nach Satz 1 umfasst auch die in der Vereinbarung zur weiteren Zusammenarbeit vom 24.07.2001 enthaltene Zusage der Stadt zur Übernahme wasserrechtlicher Risiken und die Zusage des Landes zur Übernahme von Risiken aus einem Trassenführungskonflikt mit der Autobahnplanung im Bereich der Bundesautobahn Anschlussstelle Wendlingen, ohne dass damit eine Zweckbindung verbunden wäre.

Wenn das Mineralwassersystem geschädigt wird und/oder wenn Altlasten entdeckt oder aktiviert werden (verseuchter Untergrund), zahlt die Stadt Stuttgart mindestens 40 Millionen Euro drauf! Wer zahlt, wenn es teurer werden sollte, ist noch unklar!

Für die DB auf jeden Fall ein guter Vertrag! Aber für die Stuttgarter Bürger?

 

Nachtrag: Was stimmt jetzt?

Antwort von Dr. W. Schuster am 20.07.2011 auf die Verantwortlichkeit für die wasserrechtlichen Risiken (Wasserhaushaltsgesetz § 89) beim Bau von Stuttgart 21 auf abgeordnetenwatch.de.

 

Zur Archiv-Übersicht

Dr. Ralf Laternser - Diplom-Geologe - Stuttgart