Geologie Stuttgart 21 S21

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Neues Gutachten zum Grundwassermanagement

Neues Planfeststellungsverfahren erforderlich?

Erschienen am 10.06.2011

Nach einem im Auftrag des Umweltministeriums in Auftrag gegebenene Gutachten [pdf] kann das bei Stuttgart 21 geplante Grundwassermanagement nicht vollzogen werden. Die Gutachter kommen zum Ergebnis, dass ein neues Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden muss, nach dem die Deutsche Bahn beantragt hatte, während der siebenjährigen Bauzeit die Grundwasserentnahme auf 6,8 Millionen Kubikmeter zu erhöhen. Ursprünglich beantragt und vom Eisenbahnbundesamt als Genehmigungsbehörde erlaubt war dagegen die Entnahme von nur 3 Millionen Kubikmeter Wasser. Dies gab das Umweltministerium in Stuttgart bekannt.

Die Gutachter kommen unter anderem zum Ergebnis, dass auf Grund der vorgesehenen Änderungen geprüft werden müsse, ob nunmehr die mit dem Vorhaben verbundenen neuen Auswirkungen auf abwägungserhebliche Belange dem Vorhaben insgesamt entgegenstehen. So lange über den Änderungsantrag nicht entschieden sei, dürften alle Maßnahmen, die unmittelbar im Zusammenhang mit der beantragten Änderung stehen, nicht realisiert werden. Dies gelte insbesondere für alle Baumaßnahmen, die eine Grundwasser-Förderung und Grundwasserentnahme erfordern.

Außerdem kommen die Gutachter zum Ergebnis, dass entgegen der Auffassung des Regierungspräsidiums Stuttgart vor einer Änderungsplanfeststellung nach § 76 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz auch sonstige Baumaßnahmen nicht auf Grundlage der geltenden Planfeststellungsbeschlüsse realisiert werden können. Auch Baumaßnahmen, die von der geplanten Änderung nicht unmittelbar betroffen sind, dürften danach nicht realisiert werden. Dazu zählten nach Auffassung des Umweltministeriums beispielsweise der geplante Bau eines Technikgebäudes oder der Abriss des Südflügels. Das Gutachten ist im Internet als Anlage zur Pressemitteilung eingestellt.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg 

Jetzt ist wohl klar wie das lief mit all den Befreiungen und Sondergenehmigungen im Bereich der Wasserwirtschaft für das geplante Projekt Stuttgart 21 im Heilquellenschutzgebiet. Bisher wurde immer nur das Umweltamt der Stadt Stuttgart vom Eisenbahnbundesamt zur Stellungsnahme herangezogen (siehe Zitat STZ). Die Stadt Stuttgart ist einer der maßgeblichen Projektbetreiber.

Zitat STZ online vom 6.6.2001

"Heißt: Sein Ministerium (Umweltministerium BW) übernimmt die Prüfung der Anfrage, den die Bahn beim Eisenbahnbundesamt stellte. Die Bonner Genehmigungsbehörde hatte die Anfrage an das städtische Umweltamt zur Stellungnahme übersandt."

Das Ergebnis kennen wir...

Die praktische Außerkraft-Setzung der Heilquellenschutzverordnung durch eine Vielzahl weitreichenden Sondergenehmigungen für die geplante Bautätigkeit für Stuttgart 21 und das wohl falsch berechnete und ausgelegte Grundwassermanagement aufgrund fachlicher Einseitigkeit. Gut das bei diesem abgekarteten Spiel jetzt das Umweltministerium mitspielen will!

Presselinks

S21-Grundwasser abpumpen - Ministerium mahnt - SWR

Grundwasser als neues Hindernis - WELT

 

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Dr. Ralf Laternser - Diplom-Geologe - Stuttgart