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Erschienen am Eisenbahnbundesamt genehmigt Weiterbau des Grundwassermanagements
Wusstes du, das die Genehmigung für das Grundwassermangement für 7 Jahre, bis zur Fertigstellung "Ende" 2018 gilt.
Aus Sicht des Eisenbahnbundesamtes (EBA) besteht am Weiterbau des Grundwassermanagements von Stuttgart 21 ein "öffentliches Interesse". Weitere Verzögerungen sollten deshalb vermieden werden, sagte eine Sprecherin der Bonner Behörde am Montag. Umweltschützer wollen mit einem Eilantrag erneut einen Baustopp erreichen.
Meldung vom SWR
Was von öffentlichem Interesse ist und wer das entscheidet, ist sehr schwierig festzustellen und nach Wikipedia ein unbestimmter Rechtsbegriff, der in jedem Einzelfall juristisch bestimmt werden muss!
Diese einseitige juristische Interpretation des "öffentlichen Interesses" lässt an der Objektivität des Eisenbahnbundesamtes zweifeln. Zumal der vom Verwaltungsgerichtshof (VGA) Mannheim angeordnete Baustopp am Grundwassermanagement [Welt] ursächlich durch eine geheime und einvernehmliche Planänderung zu PFA 1.1 zwischen DB, EBA und der Wasserbehörde - ohne die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der Umweltverbände - begründet war.
Wasserbehörde = Amt für Umweltschutz der Stadt Stuttgart
Und jetzt erlaubt das EBA also der Bahn "weiterzubauen", nachdem es selbst der Grund für dieses Eilverfahren und den gerichtlichen Baustopp war, indem es an den Umweltverbänden vorbei eine Planänderung zum Grundwassermanagement zugelassen hat!
Zum öffentlichen Interesse - Der Faktencheck
1. Stuttgart 21 ist nicht im Bedarfsplan der Eisenbahnen des Bundes aufgeführt - also nicht von öffentlichem Interesse. Stuttgart 21 ist wohl viel eher als ein gewinnorientiertes Projekt der privatrechtlich organisierten DB anzusehen - auf Kosten der Öffentlichkeit!
2. Das natürliche Heilwasser ist in seiner Reinheit und Menge nach den Richtlinien der Landesarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) durch die Eingriffe des Grundwassermanagements gefährdet. Heilquellen sind nach der der LAWA zum Wohle der Allgemeinheit zu schützen.
Zitat I:
"Staatlich anerkannte Heilquellen sind im lnteresse des Wohls der Allgemeinheit vor Beeinträchtigungen durch Festsetzung eines Heilquellenschutzgebietes zu schützen. Dem Schutz kommt zur Abwehr konkurrierender Nutzungsansprüche im Gefährdungsgebiet besondere Bedeutung zu."
3. Das natürliche Heilwasser ist durch die Heilquellenschutzverordnung Stuttgart besonders geschützt!
Zitat II:
"Die Einmaligkeit und die Unersetzlichkeit der Heilquellen sowie die überregionale Bedeutung des Mineralwasser-Quellsystems von Stuttgart-Bad Cannstatt und Stuttgart-Berg machen es erforderlich, sicherzustellen, dass die Heilquellen zur Wahrung ihrer Schüttung, ihrer Mineralisation und ihres Gehaltes an freiem CO2 nicht quantitativ beeinflusst und nicht durch den Eintrag von Schadstoffen in den Grundwasserzustrom verunreinigt werden. Hierfür wurde das Heilquellenschutzgebiet am 11. Juni 2002 festgesetzt"
Doch Gesetze und das Wohl der Allgemeinheit werden stets nur zu Gunsten einer Planung wie S21 angewandt bzw. gebraucht, aber ein "Bahnhof der Zukunft"...
kann nicht im öffentlichen Interesse sein!