Geologie Stuttgart 21 S21

Wussten Sie schon, das der Nesenbachdüker auch 2018 immer noch nicht fertig ist und hier, neben der gesetzlich eigentlich nicht möglichen nach oben unbegrenzten Grundwasserentnahmemenge, 2016 auch die Entnahmezeit quasi auf ewig verlängert wurde.

Nesenbachdüker

Nachtrag Oktober 2013

Über den Nesenbachdüker gäbe es seit Jahren ständig aktuelles zu Berichten. Er ist das Bauwerk, dass vor Beginn des Tiefbahnhofstroges ausgeführt werden muß, da es den Hauptabwasserkanal von Stuttgart unter dem Tiefbahnhof hindurchführen soll - also hier deutlich tiefer als der halb-oberirdische "Tiefbahnhof" geht.  Am wichtigsten ist zum aktuellen Zeitpunkt zu bemerken, dass die Problematik dieses Bauwerks im Bezug auf die Mineralwasserproblematik und den sehr schwierigen geolgischen Untergrund durch die tätsächliche Entwicklung seit der Schlichtung 2010 immer klarer wird. In der Schlichtung wurde das Baukonzept des Nesenbachdükers mit Druckluft als sicher und kontrollierbar bezeichnet, obwohl dieser Tiefeneingriff bautechnisch die Mineralwasserschutzschicht "Grundgips-Schichten" in Gänze durchdringen soll - und das in der absolut vor jeglichem Eingriff in Grundwasser geschützen Kernzone des Heilquellenschutzgebiets. 

Der Nesenbachdüker ist bis heute noch nicht einaml angefangen und befindet sich aktuell in einer nichtöffentlichen (geheimen!) Planänderung, deren Inhalte den Bürgern also vorenthalten werden. Gerüchteweise wird u.a. ein alternatives, offenes Baukonzept vermutet. Diese ist innerhalb von jetzt mittlerweile 8 Jahren seit der Genehmigung 2005 die 14. Planänderung alleine für den Tiefbahnhof. Ein deutliches Zeichen für eine überhastete und fehlerhafte Planung und Genhemigung im Jahre 2005.

Hierzu eine sehr treffende Beschreibung einer mir unbekannten Person auf Facebook in Auszügen:

"Der ursprüngliche Bauablaufplan von Stuttgart21 sah den Baubeginn für die Tieferlegung des Nesenbach-Abwasserkanals (Nesenbach-Düker) für das Jahr 2010 vor. Jedoch mit dem Dükerbau zwischen Planetarium und Schillerstr./KKST wurde bis heute nicht begonnen. Und wenn die bautechnisch höchst kritische Tieferlegung des Nesenbach-Kanals nicht gelingt, so kann auch der Trog für den Stuttgart21-Tunnelbahnhof nicht gebaut werden.

Hany Azer hatte völlig korrekt und logisch geplant, dass der heikle Düker als erstes gebaut werden muss: Der gefährlich tief und dicht am Mineralwasser liegende Düker muss gebaut werden, bevor Grundwasser für die weiteren Bauarbeiten abgepumpt wird, denn nur so besteht die Chance, ein unkontrolliertes Aufsteigen des Mineralwassers zu verhindern.

Die Bahn bewegt sich mit ihrer Bauplanung auf sehr dünnem Eis. Regelmäßig alle paar Monate verschiebt sie ihre Bauzeitenpläne nach hinten und S21-Projektsprecher Dietrich präsentiert diese dann stolz der unkritischen Presse. Dabei schiebt sie riskante Bauabschnitte von Stuttgart21 seit Jahren vor sich her, zündet Nebelkerzen und der jeweils aktualiserte Bauzeitenplan gilt dann doch nur bis zum nächsten Pressetermin. Die blamable Fehlplanung Stuttgart 21 ist endgültig zu stoppen.

Der Nesenbach-Kanal (Stuttgarts größter Abwasserkanal mit über 6 Meter Durchmesser) quert genau dort, wo der Tunnelbahnhof geplant ist. Um Stuttgart21 zu bauen zu können, wäre es also zwingend notwendig, diesen Kanal tiefer zu legen und ihn durch den sogenannten Düker unter dem vorgesehenen Tiefbahnhofstrog hindurchzuführen. Solange jedoch der Nesenbach-Düker nicht gebaut ist, können auch keine weiteren maßgeblichen Bauarbeiten von Stuttgart21 begonnen werden.

Denn auch die SSB-Stadtbahnhaltestelle 'Staatsgalerie' muss komplett neu gebaut werden, weil auch sie dem Tiefschiefbahnhof im Weg liegt. Aber auch der SSB-Neubau mit den Tunnelumlegungen ist ausgesprochen kompliziert. Jedoch ist die SSB dabei vom unzuverlässigen Zeitplan der Bahn AG abhängig, die den Nesenbach-Abwasserkanal verlegen will und den Nesenbachdüker bauen wolle, jedoch bis heute nicht wisse, wie dies konkret umgesetzt werden soll und auch noch keine Genehmigung dafür hat.

Der Nesenbach-Düker müsste den 14 Meter tiefen Bahnhofstrog unterqueren. Da für den Düker ein großer Durchmesser notwendig ist, müsste dieser bis in die Grundgipsschicht (geologische Trennschicht) zwischen Grund- und Mineralwasser hineingebaut werden (in 25 Meter Tiefe).

Diese Beschädigung der Grundgipsschicht ist sowohl für das Mineralwasser als auch für den Bahnbau höchst riskant, da das unter hohem Druck stehende Mineralwasser durch Arbeiten an und in der Trennschicht unkontrolliert aufsteigen könnte. 300 zusätzliche Rammpfähle sollen bis zu 6 Meter in die laut Planfeststellung nicht-anzutastenden Gipsschichten hinenreichen. Die Bahn hat dafür keine Genehmigung erhalten. Wie genau der Nesenbach-Düker gebaut werden soll, nachdem er so nicht gebaut werden darf, ist weiterhin unklar."

 

Nachtrag Januar 2014

 

 

 

 

 

 

Aus der Genehmigung für den Abschnitt Tiefbahnhof (PFA 1.1)  aus dem Jahre 2005

 

Da der Bau des Nesenbach-Dükers unter dem geplanten Tiefbahnhoftrog 2005 wohl überhastet und leichtfertig genehmigt wurde, wird aktuell (2013/14) von der Bahn AG ein grundlegende Umplanung des Bauwerks beim Eisenbahnbundesamt beantragt. Die genehmigte Bauart für den Nesenbach-Düker, die 2005 als alternativlos eingestuft wurde, weist neben den erheblichen Risiken für das Stuttgart Mineralwasser welche die Tiefbahnhof- Kritiker schon lange darstellen, anscheinend auch von den Baufirmen als zu risikoreich eingestuft (Artikel aus der Stuttgarter Zeitung vom 18.6.2011). Es fand sich  jahrelang kein Auftragnehmer. Das der Auftrag schließlich doch noch von einem Konsortium angenommen wurde,  ist zum Teil sicher der Tatsache geschuldet, das der Düker als unatraktives Anhängsel mit dem Großauftrag Tiefbahnhof verbunden wurde (Artikel aus den Stuttgarter Nachrichten vom 13.3.2012 [LINK] .  Auch die "neue" Planung ist geologisch sehr kritisch, weil sie z.B. in keinster Weise in das wissenschaftlich sehr fragliche Grundwasser-Management eingeflossen ist, das ebenfalls vor über einem Jahr zur grundlegenden Änderung eingreicht bei den Behörden eingereicht wurde( [LINK] auf Geologie21). Doch nicht das Mineralwasser wie man meinen ( oder sich wünschen) könnte macht den Stadtoberen sorgen, es ist der Autoverkehr als scheinbar wichtigster Schatz Stuttgarts, der durch die neue Planung erheblich eingeschränkt werden soll.  Aktuelles dazu auf Geologie21 [LINK]. Für diesen erheblichen Eingriff in das öffentliche Leben fordert die Grüne Gemeinderatsfraktion aktuell einen Einbezug der betroffenen Bürger in die Planung [LINK].

Nachtrag November 2014

"EBA genhemigt wichtigen Bauschritt"" - Artikel aus der Stuttgarter Zeitung vom 12.11.12014 [Link]

Nun ist es also amtlich: Die einst "alternativlose" Bau-Planung (siehe Nachtrag Januar 2014 oben) des Nesenbachdükers darf, mit Genehmigung des Eisenbahnbundesamtes, geändert werden. Die Bürger wurden in die Änderung nicht einbezogen, da nach Beurteilung des EBA keine erheblichen öffentlichen Betroffenheiten bestünden. Und dies obwohl der Stadtbahnverkehr für die jetzt genehmigte alternative  Nesenbach-Düker-Planung statt weniger Tage jetzt für mehr als 2 Jahre unterbrochen werden darf, sahen weder das Eisenbahnbundesamt, noch die Stadt die Notwendigkeit den betroffenen Bürgern ein Einwendungsrecht einzuräumen bzw. selbiges zu fordern. Die allwöchentlichen einstündigen  Montagsdemonstrationen mussten jedoch auf juristische Initiative der Stadt um Verkehrsbehinderungen zu vermeiden auf den Rathausplatz verlegt werden. Sämtlichen Einwände der Umweltverbände [siehe Geologie21] wurden vom Eisenbahnbundesamt (wie immer) als unerheblich bzw. technisch  beherrschbar eingeschätzt. Dies galt im übrigen auch bei den ursprünglichen Planungsgenhemigung 2005, deren offensichtliche, erhebliche und systematische Mängel bis heute eine nicht enden wollende Zahl von Planänderungen und jahrelangen Verzögerungen verursachen. Das abgekartete bürgerfeindliche System der uangreifbaren Planfestellung funktioniert also weiterhin bestens und schützt dieses von der Idee und Planung desaströse Großprojekt im Zirkel von macht- und profitgieriger Politik-Wirtschaftslobby, dem politisch kontrollierten Eisenbahnbundesamtes und brav gehorsamen Behördenmitarbeitern routiniert.



Bauen direkt im Mineralwasser

Der Nesenbachdüker ist im Bezug auf die Gefährdung der Mineralquellen das absolut kritischste Bauvorhaben von Stuttgart 21! Für die Ausschreibung des Bauwerks hat sich trotz mehrmaliger Ausschreibung noch kein Bauunternehmen gefunden, siehe Pressemeldung Bei Abriss Aufstand.

Es sind folgende Sachverhalte herauszustellen:

1. Der Druckspiegel des Mineralwassers, ab dessen Erreichen der unkontrollierte Austritt des unter natürlichem druck stehenden Mineralwassers möglich ist, soll hier um 13,3 m unterschritten werden.

Die Basis des Nesenbachdükers liegt mit 218 m über NN deutlich tiefer als die S-Bahn auf gleicher Höhe, in einem aus geologischer Sicht viel komplizierterem Bereich!

druckspiegel

Nesenbachdüker im bergmännischen Vortrieb aus Planfeststellungsbeschluss

2. Der Nesenbachdüker liegt teilweise in der vor jeglichem Eingriff in das Grundwasser geschützten Kernzone des Heilquellenschutzgebietes. Die geplante Grundwasserabsenkung für den Bau betrifft unterirdisch nahezu die gesamte benachbarte Kernzone des Heilquellenschutzgebietes.

3. Im Bereich zwischen den Stadtbahnhaltestellen Staatsgalerie und Arnulf-Klett-Platz gab es beim Bau der U-Bahn bereits Probleme mit aufdringendem Mineralwasser und einem deutlichen Mineralwasserrückgang bei den Berger Quellen. 

4. Der Bau findet zusätzlich im Bereich mehrerer geologischer Verwerfungen (Riss durch die Gesteinsschichten) und Dolinen statt.

5. Der Vortrieb des bergmännisch vorangetriebenen Bauwerks geschieht an der Grenze des technisch Machbaren.

Nesenbachdüker im bergmännischen Vortrieb aus Planfeststellungsbeschluss

6. Die Ausschreibung für die bauliche Ausführung des Nesenbachdükers wurde bisher von keiner Firma angenommen. Wirtschaftlich zu riskant, da geologisch unberechenbar!

Risiko-Diskussion Bieteranfrage [pdf]

7. Für die theoretische Sicherheit des Mineralwassers und zur Vermeidung von Mineralwasseraustritten sind sehr aufwändige Überwachungs - und Sicherheitsmaßnahmen geplant.

Planfeststellungsbeschluss 1.1 [pdf] 2,2 MB

8. Für den Bau wurden eine Vielzahl von Ausnahmegenehmigungen durch die Wasserbehörden genehmigt.

Ausnahmegehnehmigungen aus Planfeststellungsbeschluss 1.1

9. Durch die befürchteten Erschütterungen beim Bau muß das Königin-Katharina-Stift für einen Millionenbetrag saniert und gesichtert werden.

Generalsanierung und Umbaumaßnahmen Königin-Katharina-Stift [pdf] 

10. Die Sicherheit bei Extremhochwassern konnte von der Bahn bisher nicht nachgewiesen/belegt werden.

Anfrage an das Kommunikationsforum der DB


Erwähnungen im Planfestellungsbeschluß 1.1 - durchstöbern lohnt sich!

S. 30 - Punkt 3.2.9.
Die Vorhabenträgerin sichert zu, auf Verlangen des Schulverwaltungsamtes und der Schulleitung auf der nördlich der Schillerstraße gelegenen und für den Bau des Bahnhofstroges vorgesehenen Baufläche, während der Zeit des Umbaus des Nesenbachdükers (ca. 12 Monate) einen in ihrer Ausdehnung dem heutigen Sport- und Pausenhof entsprechende Fläche mit einer die unbefugte Nutzung Dritter ausschließenden Einzäunung zu sichern und den Boden so ausstatten, dass er bei seiner Nutzung dem heutigen Schul- und Pausenhof mindestens gleich kommt.

S. 55 - Beschränkung der Eingriffstiefe
Ein flächenhafter Eingriff in die Grundgipsschichten (km1GG) ist unzulässig. Ausgenommen sind das Nesenbachoberhaupt, der bergmännisch aufzufahrende Nesenbachdüker im Bereich der Hochscholle sowie Maßnahmen, die im Notfall (vgl. Geologische, hydrogeologische, geotechnische und wasserwirtschaftliche Stellungnahme, Anlage Teil 4: Handlungskonzept Problemszenarien, Abschnitt B2c) vorgesehen sind. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Dichtfunktion der Grundgipsschichten (km1GG) sind punktuelle Aufschlüsse (Verbauträger, vertiefte Einzelfundamente, Bohr- und Rammpfähle, Anker, Spieße etc.) maximal auf die Oberfläche der Grundgipsschichten (km1GG) zu begrenzen.

S 103 – Punkt 3
Großflächige Injektionskörper (Ausdehnung > 10 m), die im Rahmen der Ausführungsplanung vorgesehen werden (z.B. Hebungsinjektionen im Bereich Südkopf, Kiesfilterabdichtung bei Unterfahrung des bestehenden Stadtbahntunnels durch den Nesenbachdüker), sind dem Eisenbahn-Bundesamt und der Unteren Wasserbehörde mindestens 3 Monate vor Beginn anzuzeigen. Entsprechendes gilt für Hebungsinjektionen, sofern Drücke über 10 bar aufgebaut werden sollen. 

S. 55 – Punkt 7.1.4. Beschränkung der Eingriffstiefe
Ein flächenhafter Eingriff in die Grundgipsschichten (km1GG) ist unzulässig. Ausgenommen sind das Nesenbachoberhaupt, der bergmännisch aufzufahrende Nesenbachdüker im Bereich der Hochscholle sowie Maßnahmen, die im Notfall (vgl. Geologische, hydrogeologische, geotechni-sche und wasserwirtschaftliche Stellungnahme, Anlage Teil 4: Handlungskonzept Problemszena-rien, Abschnitt B2c) vorgesehen sind. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Dichtfunktion der Grundgipsschichten (km1GG) sind punktuelle Aufschlüsse (Verbauträger, vertiefte Einzelfun-damente, Bohr- und Rammpfähle, Anker, Spieße etc.) maximal auf die Oberfläche der Grundgipsschichten (km1GG) zu begrenzen. 

S. 104 - Punkt 7.1.15.1.6.
Baugrubenumschließungen (z.B. überschnittene Bohrpfahlwände, tangierende Bohrpfahlwände, Bohrträger mit Spritzbetonausfachung etc.) sind bis zum Grundwasserbemessungsspiegel wasserdurchlässig auszubilden. Entsprechendes gilt für aufgelöste Bohrpfahlwände, deren Schaftabstand < 10 cm beträgt, sowie für mineralisch gebundene Unterfangungen/HDI-Wände mit Breiten > 10 m. Abweichungen von der wasserdurchlässigen Umschließung ergeben sich beim Nesenbachdükerober- und unterhaupt (vgl. A.VIII.7.1.17.6). Pro m² Verbaufläche muss die Durchlässigkeit mindestens 5% betragen.

S. 107 – Punkt 7.1.15.2./1 Tunnel in bergmännischer Bauweise 15.2. Tunnel in bergmännischer Bauweise
Bei den Maßnahmen Nesenbachdüker und Stadtbahnverlegung Heilbronner Straße handelt es sich um sogenannte Folgemaßnahmen (Anlagen Dritter). Für die folgenden Maßnahmen sind daher die Ausführungsunterlagen der sonst zuständigen Überwachungsbehörde vorzulegen. Allerdings sind dem Eisenbahn-Bundesamt zur Durchführung der Vollzugskontrolle, die mit einem Abstimmungsvermerk der sonst zuständigen Behörde versehenen Ausführungspläne, rechtzeitig vor Baubeginn zu übergeben. 

S. 325
Durch eine Baustelleneinrichtungsfläche für die Unterführung des Nesenbachkanals auf der Südseite der Schillerstrasse am Rande des Schulhofes am Königin-Katharina-Stift (Oberer Schlossgarten) werden Flächen in Anspruch genommen, die mit Bodendeckern und Bäumen bestanden sind. Dabei kommt es auch zum Verlust von Bäumen (Berg-Ahorn, Ulme, Rosskastanie), deren Stammumfang mehr als 80 cm beträgt. 

S.327 - Punkt 2
Die bauzeitlichen und dauerhaften Eingriffe in das lokal bis regional bedeutende oberste Grundwasserstockwerk in der quartären Talaue des Nesenbaches (q/km1BH-Aquifer) sind als Konfliktschwerpunkte zu benennen (Anlage 18.2.1a, S. 45). Siehe dazu das „Kapitel Wasserwirtschaft“. Wie zahlreich eingewendet wurde, kann es durch bauzeitliche Grundwasserabsenkungen zu Beeinträchtigungen der verbleibenden Parkbäume, speziell der Großbäume, im Schlossgarten kommen.

Dr. Ralf Laternser - Diplom-Geologe - Stuttgart